
Gas online anmelden
Raus aus Grundversorgung
Bis zu 440 € Bonus für Sie
4 € Spende für Bedürftige*
* Für jeden gültigen Antrag spenden wir 4,- Euro an eine gemeinnützige Organisation, die sich für Menschen in Not einsetzt. Ein Antrag ist gültig, wenn der Vertrag zwischen Ihnen und dem Gasanbieter zustande gekommen ist und die Gaslieferung begonnen hat.
Gasanmeldung bei einem Umzug
Wenn Sie in eine Wohnung oder ein Haus mit Gasversorgung umziehen, müssen Sie den Gasanschluss selber anmelden. Als Selbstnutzer einer gekauften Immobilie oder als Mieter ist es Ihre Pflicht, sich selbst um die Gasanmeldung zu kümmern.
Dürfen Sie Ihren bisherigen Gasvertrag kündigen?
Für Gasverträge, die vor dem 01. März 2022 zustande gekommen sind, gibt es im Normalfall kein Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug, so dass Sie Ihren Vertrag fortführen müssen. Bei folgenden Ausnahmen dürfen Sie Ihren Vertrag jedoch kündigen und wechseln:
- Erhöhung der Gaspreise am neuen Wohnsitz
- Änderung von sonstigen Vertragsbedingungen
- Ihr Gasanbieter kann Ihr neues Haus oder Ihre neue Wohnung nicht beliefern
- Sie beziehen Gas über die Grundversorgung
Sollte einer der genannten Gründe vorliegen, dürfen Sie Ihren Gasanbieter zum Einzugstermin wechseln. Ihren Grundversorger dürfen Sie sogar ohne einen bestimmten Grund mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
Für einen Gasvertrag, den Sie ab dem 01. März 2022 abgeschlossen haben, können Sie jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen, sobald Sie die Mindestvertragslaufzeit erfüllt haben. Also auch direkt vor oder nach einem Umzug.
Gas am neuen Wohnsitz anmelden
Wenn Sie bisher schon Gas von einem Anbieter bezogen haben und dort bleiben müssen, müssen Sie Ihren Gasanbieter über den bevorstehenden Umzug informieren. Notieren Sie sich unbedingt die Zählerstände Ihrer Gaszähler sowohl beim Auszug als auch beim Einzug. Teilen Sie Ihrem Gaslieferanten dann die korrekten Zählerstände und die neue Zählernummer mit.
Sofern Sie bisher kein Gas bezogen haben oder den aktuellen Gastarif wechseln dürfen, dann ist es empfehlenswert, einen günstigen Tarif über einen Gasvergleich herauszusuchen. Die Anmeldung bei einem neuen Gasanbieter ist rückwirkend bis zu sechs Wochen nach dem Einzug möglich.
Wenn Sie sich direkt online bei einem Gasanbieter anmelden, müssen Sie noch nicht die neue Zählernummer oder den Zählerstand des neuen Gaszählers kennen. Die Informationen können Sie einfach zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen. Denken Sie jedoch bei einem Vertragswechsel daran, Ihrem alten Gasanbieter den Zählerstand Ihres alten Zählers beim Auszug mitzuteilen.
Gasvertrag wechseln und woanders neu anmelden
Nicht nur bei einem Umzug ist die Gasanmeldung von Bedeutung. Auch ohne Umzug dürfen Sie sich bei einem neuen Gasanbieter anmelden und Ihren Gastarif wechseln. Je nach Tarif müssen Sie dafür bestimmte Kündigungsfristen einhalten.
Alle Gasverträge, die Sie nach dem 01. März 2022 abschließen, müssen die vertragliche Mindestlaufzeit erfüllen, bevor Sie wieder zu einem anderen Anbieter wechseln dürfen. In der Regel beträgt diese Mindestlaufzeit ein Jahr. Danach dürfen Sie Ihren Vertrag jederzeit kündigen. Sie müssen lediglich eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten.
Für ältere Gasverträge gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Dafür müssen Sie in der Regel eine Kündigungsfrist von sechs Wochen einhalten. Der Wechsel ist dann zum Vertragsablauf möglich.
So melden Sie sich bei einem anderen Gasanbieter an
Wenn Sie Ihren aktuellen Gasvertrag wechseln und sich bei einem neuen Gasanbieter anmelden möchten, dann gehen Sie am besten nach folgenden Schritten vor:
1. Neuen Gastarif abschließen
Mit einem Gasvergleich finden Sie einen günstigen Tarif und profitieren sogar von hohen Prämien. Als Prämie erhalten Sie zum Beispiel einen Geldbonus, einen Gutschein oder Rabatte für andere Produkte.
2. Alten Gasanbieter kündigen
Kündigen Sie einfach Ihren alten Gasanbieter unter Einhaltung der vierwöchigen Kündigungsfrist. Achtung: Gasverträge, die Sie vor dem 01. März 2022 abgeschlossen haben, können noch eine Kündigungsfrist von bis zu 3 Monaten haben.
3. Zählerstände mitteilen
Teilen Sie sowohl Ihrem alten als auch neuem Gasanbieter die Zählerstände zum Wechseltag mit. Daraufhin erfolgt die genaue Abrechnung des Vertrags.